...zum Thema Regierungsbildung - hier wird abgewogen udn der Anspruch der relativ “größten” Partei bei der regierungsbildumng bewertet - unbedingt hilfreich zur Meinungsbildung: Hessen: Was heißt schon größte Partei? Von Robert Leicht | ZEIT online
Da ich immer noch kein Blog habe, schreibe ich es schnell hier rein
Zum Artikel Interessanter Artikel zu Schüler-VZ von Christian lässt sich erwähnen, dass Datenschutz wahrscheinlich bislang kaum Thema in der Schule ist. Anstatt dass Lehrer sich beschweren, dass sie über Spickmich.de von Schülern anonym benotet werden, sollten sie schauen, wie sie dieses Thema in den Unterricht bekommen.
Der Boykott der Volkszählung lässt sich in Geschichte, Gemeinschafftskunde, Politik etc. unterrichten. Datenschutz, Persönlichkeitsrechte, Informationsfreiheit lassen sich als Thema im Zusammenhang mit dem Grundgesetz auch in Geschichte, Wirtschaftspolitik, Gemeinschaftskunde usw. vermitteln.
"Gastblogger Hagen Röwer: Privates wird immer mehr öffentlich" vollständig lesen
muss ich mir nachher noch mal in Ruhe durchlesen: Parteien - leben-magazin - Leben - ZEIT online
habe ich grade bei Heise.Online gelesen - das ist eine Initiative die ich auch gerne unterstütze, zumal ich selbst auch aus einem Beruf komme in dem ich tatsächlich noch mit derartigen Widerständen umzugehen hatte - unbedingt ansehen: 82 Megaohm
Der Autor dieses Kommentars: Rechtsextremisten : Freiheit auch für Irre beruft sich auf die Meinungsfreiheit in Artikel 5 des Grundgesetzes und ist der Ansicht, dass jeder Mensch auch krause Lügen verbreiten darf, so lange man niemanden persönlich verunglimpft - das sehe ich nicht so. In Deutschland genießt das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht diesen hohen Stellenwert wie in den Vereinigten Staaten - und das ist gut so! Es handelt sich bei Herrn Zündel nicht um einen fehlgeleiteten irren Rentner der eine Meinung vertritt, sondern bereits seit Jahren um einen schlimmen Hetzer aus Überzeugung der bewusst den Holocaust leugnet - es ist richtig hier mit rechtsstaatlichen Mitteln zu aggieren und das nimmt auch in Kauf, dass weitere Fehlgeleitete sich diesen Menschen zum Vorbild und Märtyrer auswählen - dann ist das auch noch so. Hier hat das Landgericht Mannheim mit Augenmaß entschieden - der Artikel 5 des Grundgesetzes gibt diese Art der Meinungsfreiheit nicht her!
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