Der Autor dieses Kommentars: Rechtsextremisten : Freiheit auch für Irre beruft sich auf die Meinungsfreiheit in Artikel 5 des Grundgesetzes und ist der Ansicht, dass jeder Mensch auch krause Lügen verbreiten darf, so lange man niemanden persönlich verunglimpft - das sehe ich nicht so. In Deutschland genießt das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht diesen hohen Stellenwert wie in den Vereinigten Staaten - und das ist gut so! Es handelt sich bei Herrn Zündel nicht um einen fehlgeleiteten irren Rentner der eine Meinung vertritt, sondern bereits seit Jahren um einen schlimmen Hetzer aus Überzeugung der bewusst den Holocaust leugnet - es ist richtig hier mit rechtsstaatlichen Mitteln zu aggieren und das nimmt auch in Kauf, dass weitere Fehlgeleitete sich diesen Menschen zum Vorbild und Märtyrer auswählen - dann ist das auch noch so. Hier hat das Landgericht Mannheim mit Augenmaß entschieden - der Artikel 5 des Grundgesetzes gibt diese Art der Meinungsfreiheit nicht her!
Feb
16
Tags für diesen Artikel: Politik



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